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   OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01   

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https://dejure.org/2001,3642
OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01 (https://dejure.org/2001,3642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2001 - 15 W 139/01 (https://dejure.org/2001,3642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 15 W 139/01 (https://dejure.org/2001,3642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer psychologischen Einrichtung; Behandlung einer Schizophrenie wegen eines Suizidversuchs in einer Psychiatrie; Ablehnung der Bewilligung eines Prozesskostenhilfeantrages mangels ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Unterbringung, Erledigung der Hauptsache, Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 7 T 16/01
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).

    Verstößt das Beschwerdegericht gegen das Gebot der mündlichen Anhörung, so drückt dies Unterlassen der gleichwohl aufrechterhaltenen Unterbringung den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. OLG Schleswig FamRZ 1999, 105, 106).

  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).

    Die Anhörung der Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).

  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Es entspricht nunmehr auch für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einhellige Auffassung, daß unter Berücksichtigung der Neufassung des § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO durch das Rechtspflegevereinfachungsgesetz vom 17.12.1990 die im Beschwerdeverfahren getroffene Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar ist (BayObLG NJW-RR 1992, 828; ständige Rechtsprechung des Senats, Beschluß vom 17.09.1992 - 15 W 251/92 -).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.
  • OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).
  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Diese von einem Teil der Rechtsprechung zuerst für den Bereich der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung entwickelte Ansicht (BayObLGZ 2002, 304 ; BayObLG, NJW-RR 2004, S. 8 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 -, in JURIS; OLG Hamm, BtPrax 2001, S. 212 ; Pfälz.
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Die Zivilgerichte haben diese Rechtsprechung übernommen, wie u.a. die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 1999 (Az. 3 Z BR 54/99) und der Oberlandesgerichte Karlsruhe vom 4. April 2000 (Az. 11 Wx 28/00), Hamm vom 29. Mai 2001 (Az. 15 W 139/01) und Schleswig vom 26. August 1998 (Az. 2 W 153/98) belegen.
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).

  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr.

    Der Senat hält es für geboten, im Abschiebungshaftverfahren dieselben Kriterien anzuwenden, die er für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringungsmaßnahme bereits entwickelt hat (BtPrax 2001, 212): Gegenstand der Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren ist ausschließlich die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts.

    Der Anwendungsbereich der Vorschrift muß sich auch auf eine Konstellation erstrecken, in dem sich die Freiheitsentziehungsmaßnahme zwar als solche anderweitig erledigt, dann aber eine feststellende Entscheidung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme ergeht (so bereits Senat BtPrax 2001, 212 zu der korrespondierenden Vorschrift des § 13 a Abs. 2 S. 1 FGG).

  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Daraus folgt, dass auch die zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderliche Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sich auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Sachentscheidung des Landgerichts bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung verfahrensrechtlich einwandfrei getroffen ist und sachlich rechtlicher Nachprüfung standhält (Senat BtPrax 2001, 212 in einer Unterbringungssache; Beschluss vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 - = OLGR 2002, 332 LS in einer Abschiebungshaftsache).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Hamm, 21.05.2002 - 15 W 177/02

    D (A), Abschiebungshaft, Erledigung der Hauptsache, Sofortige weitere Beschwerde,

    Der Senat hält es für geboten, im Abschiebungshaftverfahren dieselben Kriterien anzuwenden, die er für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringungsmaßnahme bereits entwickelt hat (BtPrax 2001, 212) Gegenstand der Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren ist ausschließlich die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts.

    Der Senat hat bereits in seiner oben genannten Entscheidung (BtPrax 2001, 212) für das Verfahren der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung angenommen, daß ein Verstoß des Landgerichts gegen das - dort auf der Grundlage des § 69 g Abs. 5 FGG bestehende - Gebot der erneuten Anhörung des Betroffenen im Erstbeschwerdeverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Landgerichts rechtfertigt.

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    In diese Richtung deuten auch die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm (17. Zivilsenat) in zwei Entscheidungen, welche jeweils die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung betrafen (vgl. Beschluss vom 30.4.2001 15 W 83/01, nicht veröffentlicht, und Beschluss vom 29.5.2001 15 W 139/01 BtPrax 2001, 212).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 87/06

    Zum Verfahren bei Unterbringung - Anforderungen an Begutachtung und Anhörung des

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

  • BayObLG, 25.10.2001 - 3Z BR 342/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Haftanordnung nach

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